Auch Deutschland diskutiert über das Grundeinkommen, aber Berlins Bürgermeister lehnt es ab

In Italien und Deutschland werden mögliche Wege im Kampf gegen Armut und Arbeitslosigkeit diskutiert. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller lehnt die Option eines bedingungslosen Grundeinkommens ab und plädiert für ein solidarisches Grundeinkommen, das das Hartz-IV-System größtenteils ersetzen würde.

Die jüngste Aussage des neuen deutschen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), laut der Hartz-IV-Empfänger nicht arm seien, entfachte eine heftige Debatte über mögliche Maßnahmen im Kampf gegen Armut und Arbeitslosigkeit in Deutschland. Wie die B.Z. berichtet, ist die 2010 eingeführte Grundsicherungsleistung Hartz IV seit fünfzehn Jahren ein Streitthema. Gründe dafür sind unter anderem, dass die Leistungen zu niedrig angesetzt sind, dass das Jobcenter darüber auf eher fragliche Weise entscheidet und dass die Bezieher, die ihr Einkommen aufstocken, im Beruf stigmatisiert werden und oft in einer Art institutionalisierter Armut gefangen sind. Darum sprechen sich heute viele für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus, eine Förderung für alle Staatsbürger, die alle anderen Sozialleistungen ersetzen würde. Berlins Regierender Bürgermeister plädiert hingegen für ein solidarisches Grundeinkommen, das an die Ausübung eines Jobs gebunden wäre und somit den Empfängern Würde verleihen und ihre Integration in der Gesellschaft fördern würde.

Hartz IV (Arbeitslosengeld II)

Seit dem 14. März 2003 wird in Deutschland über Hartz IV diskutiert, also seitdem die Maßnahme vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen der Agenda 2010 angekündigt wurde. Ziel war, den Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern bessere Assistenz- und Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Offiziell als Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet, trägt Hartz IV den Namen seines Erfinders Peter Hartz, der in der rot-grünen Regierung unter Schröder die für Maßnahmen im Kampf gegen Arbeitslosigkeit zuständige Kommission leitete.

Hartz IV ist eine unbefristete Leistung für Erwerbsfähige, die kein oder wenig Arbeitslosengeld beziehen und deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Hartz-IV-Empfänger müssen aktiv nach einer Beschäftigung suchen, an den Kursen des Jobcenters teilnehmen und nach einer gewissen Zeit Arbeitsangebote annehmen. Dadurch zeigen sie, dass sie alles Mögliche unternehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. In Deutschland hat die Maßnahme Erfolge gezeitigt, vor allem wenn die Leistung nur befristet bezogen wird. Es herrscht aber immer noch keine gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber den Empfängern. Oft geraten diese in einen Strudel der Resignation und des Unbehagens, von dem sie sich nur noch schwer emanzipieren können. Besonders ist dies der Fall in den Vorstädten und den ehemaligen DDR-Gebieten, wo der Ausbau des Sozialstaats nicht mit Qualifizierungsmaßnahmen einherging. Ein weiterer oft kritisierter Aspekt des Arbeitslosengelds II sind die Auswahlkriterien, anhand derer das Jobcenter leistungsberechtigte Personen bestimmt. Damit die Zahlen stimmen, werden Antragsteller oft einfach demotiviert, um den Leistungsbezug so unangenehm wie möglich zu gestalten.

Aktuell liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei 416 Euro pro Monat, 374 Euro pro Person bei Paaren, 316 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, 296 Euro für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, 240 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Zusätzliche Leistungen können für die Kosten der Miete und weiteren Mehrbedarf soweit angemessen bezogen werden. 2017 waren im Schnitt 6,07 Millionen Menschen Hartz-IV-Empfänger, vor 10 Jahren waren es 7,09 Millionen. Den Statistiken zufolge waren von den 6,07 Millionen Empfängern Anfang 2017 „nur“ 868.000 Langzeitarbeitslose, eine irreführende Zahl, weil ein Empfänger schon nicht mehr als Langzeitarbeitsloser gilt, wenn er auch nur kurzzeitig eine Beschäftigung hat. Im Schnitt bleiben Hartz-IV-Empfänger heute länger arbeitslos als in der Vergangenheit. 2016 lag der Durchschnitt bei 629 Tagen, das sind 74 Tage mehr als 2011.

Das bedingungslose Grundeinkommen

In Deutschland befürworten einige die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, einer Beihilfe, für die die Staatsbürgerschaft als ausschließliche Voraussetzung gilt. Diese würde allen deutschen Bürgern eine feste Summe von der Geburt bis zum Tod zugestehen. Nur wenige Länder der Welt haben eine solche Maßnahme eingeführt. Alaskas Fall ist am bekanntesten. Hinzu kommt der Modellversuch Finnlands, wo seit 2017 ein fester Betrag an 2.000 Arbeitslose mit der Aussicht vergeben wird, die Leistung künftig auf die ganze Bevölkerung auszuweiten. Es gibt unterschiedliche Modelle, um das bedingungslose Grundeinkommen umzusetzen. In der Regel sind ungefähr 1.000 Euro pro Monat für jeden Bürger vorgesehen. Gleichzeitig entfallen alle anderen Sozialleistungen. Wer eine Beschäftigung aufnimmt, bekommt normalerweise nur die Differenz zum Lohn.

Wie Die Welt berichtet, lehnt die Mehrheit der deutschen Parteien unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ab. Die CDU zweifelt an der Umsetzbarkeit der Maßnahme, weil sie fürchtet, dass viele Menschen nicht mehr arbeiten gehen würden und der Staat somit beträchtliche Einbußen bei den Einnahmen hätte. Laut Bundeskanzlerin Merkel soll der Sozialstaat nur eingreifen, wenn dies absolut nötig ist. Die Sorge der SPD bezieht sich hingegen auf die Unternehmen, die die Löhne ihrer Beschäftigten einfach senken könnten, wenn das Grundeinkommen eingeführt wird. Außerdem seien Menschen, die auf hohe Sozialleistungen angewiesen sind, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, dadurch benachteiligt. Auch die FDP und die AfD sind gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, während sowohl die Grünen als auch die Linke uneins sind.

Michael Müllers Vorschlag

Das von Berlins Regierendem Bürgermeister vorgeschlagene solidarische Grundeinkommen unterscheidet sich vom bedingungslosen Grundeinkommen, weil Ersteres an die Aufnahme einer gesellschaftlich relevanten Erwerbstätigkeit gebunden ist. Dabei handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job, für den der Mindestlohn bezahlt wird, also 1.500 Euro brutto für eine Vollzeitbeschäftigung.

„Es würden keine neuen Jobs erfunden“, sagt Müller, der den zweifachen Nutzen der Stellen betont, die angeboten würden. Das sei einerseits der Nutzen für den Arbeitslosen und andererseits der für die Gemeinschaft. „Menschen, die keinen Platz in der modernen digitalisierten Arbeitswelt gefunden haben, könnten sich dadurch deutlich besser stellen als im Hartz-IV-Bezug“, sagt der Bürgermeister im rbb. Zu den vorgesehenen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Sperrmüllbeseitigung, Reinigung von Parks, Pflege von Grünanlagen, Begleitdienste für ältere Menschen und Babysitting. Wer solche Jobs ablehnen würde, hätte nur Anspruch auf Sozialleistungen wie Hartz IV. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung würden bei 100.000 Empfängern unter den oben genannten Bedingungen Kosten in Höhe von 500 Millionen Euro für den Staat entstehen.

Die Reaktionen auf Müllers Vorschlag sind kontrovers. Zu den Befürwortern des solidarischen Grundeinkommens zählt der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel von der Universität Bremen. Die Idee von Berlins Bürgermeister hält er für klug, weil es darum gehe, Arbeitslosen eine würdige und adäquate Beschäftigung zu vermitteln. Die Gegner, wie zum Beispiel Michael Bohmeyer, Gründer des Vereins Mein (bedingungsloses) Grundeinkommen, sehen in Müllers Vorstoß einen bloßen Versuch des Staats, billige Arbeitskräfte einzustellen. Der Forscher Christoph Butterwegge sieht Probleme besonders darin, dass die Empfänger im Vergleich zu regulär Beschäftigten etikettiert und abgegrenzt würden.

Die italienische Variante des Grundeinkommens

Der Vorschlag der Fünf-Sterne-Bewegung, die die italienische Parlamentswahl am 4. März 2018 als stärkste Partei gewann, entspricht keinem Grundeinkommen im klassischen Sinn. Dabei geht es um keine feste und für alle gleiche Summe, sondern eher um eine soziale Mindestsicherung für volljährige Arbeitslose oder für Menschen, deren Gehalt oder Rente unter der Armutsgrenze liegt. Die Leistungsberechtigten, Rentner ausgenommen, sollen aktiv nach einer Beschäftigung suchen und diese nachweisen, Bildungsmaßnahmen wahrnehmen und gegebenenfalls Arbeitsangebote annehmen. Wer diese Voraussetzungen erfülle und den vorgesehenen Verpflichtungen nachkomme, hätte Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von zirka 780 Euro pro Monat je nach Größe der Kernfamilie.

Es geht folglich um eine Grundsicherung im Sinne des deutschen Hartz-IV-Gesetzes. Die Gemeinsamkeiten betreffen die Höhe der Leistung, die unbefristete Dauer der Maßnahme, die Abhängigkeit der Auszahlung von bestimmten formalen Voraussetzungen und dem Verhalten des Empfängers. Italien ist neben Griechenland das einzige europäische Land, das noch keine solche Grundsicherung vorsieht. Trotzdem unterscheidet sich der Vorschlag der Fünf-Sterne-Bewegung nicht beträchtlich von dem Einbeziehungseinkommen (auf Italienisch Reddito di Inclusione – REI), das für von Armut betroffene Menschen bestimmt ist, 2017 vom Kabinett Gentiloni verabschiedet wurde und ab Juli 2018 in Kraft treten soll. Der größte Unterschied zwischen den zwei Maßnahmen liegt in der finanziellen Ausstattung. Für das Einbeziehungseinkommen sind knapp über 2 Milliarden Euro vorgesehen, für das Grundeinkommen will die Fünf-Sterne-Bewegung 17 Milliarden bereitstellen.

Cover-Foto: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller während der Langen Nacht der Startups 2015 © Sebaso CC BY-SA 4.0